Keine Schonfrist: Arbeitszeiterfassung & CSRD

Zeiterfassung, Nachhaltigkeit der Mobilität: Was 2023 wichtig wird oder jetzt schon ist!

Wer jetzt noch keine Zeiterfassung hat, sollte sich bewusst sein, dass es bei etwaigen Prüfungen keine Schonfrist mehr gibt. Seit September hat das BAG die Zeiterfassung als Pflicht für alle Arbeitgeber bestätigt, was zuvor vom EuGH in 2019 schon gefordert wurde. Dabei ist das ganz einfach die Reportpflicht zu erfüllen, mit der ArealPilot 360° App! 📱Und Sie profitieren auch davon: Die Zeiterfassung kann gleich als Leistungsnachweis gegenüber Kunden dienen und somit zur Rechnungsstellung. Geschäftsprozesse können optimiert, Kommunikations- und Kollaborationslösungen stehen zur Verfügung und das Wesentliche lässt sich einfach und schnell im Blick behalten. Somit kann eine Zeiterfassungs-App ein zentrales Instrument eines jeden Dienstleistungsunternehmens werden. 👉 ArealPilot 360° App.

☝️Mehrere tausend Mittelständler müssen ab 2024 zudem über Ihre Nachhaltigkeit im Unternehmen berichten – und die geplanten Änderungen betreffen bereits das Berichtsjahr 2023! Die neue CSR-Richtlinie der EU🇪🇺 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sieht vor, dass neben den an der Börse notierten nun auch Unternehmen ab 250 Beschäftigten mit einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro und Nettoumsatzerlösen von mindestens 40 Millionen Euro als berichtspflichtig gelten. Wichtig: Dies gilt nur, wenn zwei dieser drei Merkmale erfüllt sind. 🌱 Nachhaltigkeitsberichterstattung ist also zu einem Must-have geworden! Was wir zu Ihrer Unterstützung tun können, finden Sie hier zusammengefasst: 👉 Details zur CSRD im Fuhrpark-Management.

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Keine Schonfrist zur Arbeitszeiterfassung und die CSRD drückt auch schon!