GPS-Tracker für Firmenwagen – und was es zu beachten gibt

Ganz gleich, wie groß Ihr Unternehmen oder Betrieb ist und wie viele Fahrzeuge Ihr Fuhrpark umfasst: Bestimmt haben Sie sich auch schon das eine oder andere Mal gefragt, wo ein bestimmtes Service-Auto in diesem Augenblick steckt,

Welches Fahrzeug unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage am schnellsten an einem bestimmten Einsatzort sein kann oder ob Sie Routen künftig ökonomischer planen können, um Leerfahrten und Kraftstoff zu vermeiden. GPS-Tracker für Firmenwagen bringen Transparenz in Ihren Fuhrpark. Mit GPS-Tracking haben Sie stets den optimalen Überblick über Ihre Flotte und können Einsätze gezielt und nachhaltig planen.

Mit der GPS-Überwachung der Firmenwagen erfolgt gleichzeitig aber auch eine Überwachung der Mitarbeiter, die das Fahrzeug führen – arbeits- und datenschutzrechtlich nicht ganz unproblematisch. Denn in Deutschland wird der Datenschutz – nicht erst seit der neuen DSGVO im Jahre 2018 – sehr ernst genommen und dementsprechend sensibel auf die Aufzeichnung und Verwendung personenbezogener Daten reagiert. Beim Einsatz von GPS-Trackern in Firmenwagen müssen deshalb zahlreiche Vorgaben eingehalten werden, damit Sie sich als Arbeitgeber nicht gesetzeswidrig verhalten.

GPS-Tracking von Geschäftswagen: Das sagt der Gesetzgeber

Das Gesetz lässt beim Thema Mitarbeiterüberwachung keine Zweifel offen: Eine komplette Kontrolle ist laut Bundesdatenschutzgesetz verboten. Nichtsdestotrotz kann der Einsatz von GPS-Trackern in Geschäftswagen  während der Arbeitszeit erlaubt sein, wenn die betroffenen Mitarbeiter über diese Maßnahme begründet in Kenntnis gesetzt wurden, weil betriebliche Erfordernisse dies nötig machen. Es ist darüber zu informieren, zu welchem Zweck – also warum und wie die GPS-Überwachung des Mitarbeiters erfolgt – und wie die Daten genutzt und verarbeitet werden. Dies kann Arbeitszeiterfassung, Zeiterfassung pro Einsatzort für automatisierte Abrechnungen, elektronisches Fahrtenbuch, optimale Touren-Planung, Notfall-Dispositionen von Service- und Sicherheitskräften sein uvm.

Einbindung des Betriebsrats nötig

Vor der Einführung von GPS-Trackern in Firmenwagen muss der Betriebsrat, sofern vorhanden, informiert werden, sodass gegebenenfalls auch eine Betriebsvereinbarung zum GPS-Monitoring getroffen werden kann. Diese Rechtsvorschrift führt aus, unter welchen Umständen Bewegungsdaten erfasst, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet werden dürfen. Ist kein Betriebsrat vorhanden, kann eine schriftliche Selbstbindungserklärung seitens des Arbeitgebers oder ein Zusatz zum jeweiligen Arbeitsvertrag in Betracht gezogen werden.

GPS-Tracker: datenschutzkonforme Lösungen von Arealcontrol

Arealcontrol bietet datenschutzkonforme GPS-Ortungssysteme für alle Ansprüche, ob Fahrzeugortung per OBD-Tracker oder Telematik-Box mit Festeinbau. Sie erhalten die Lösung, die zu Ihrem Bedarf passt. Unsere GPS-Tracker sind für alle Anwendungen konzipiert und haben ein IP67-68 geschütztes Gehäuse. SPEEDY, unser Bestseller, ist klein, günstig und zuverlässig und verfügt optional über CAN-Reader, NFC-Reader und I/O. Er erfüllt alle typischen Anforderungen und lässt sich in Bau- und Landmaschinen ebenso nutzen wie in LKW, PKW, Transportern und Luxusfahrzeugen. Dank hocheffektiver Datenübermittlung erhalten Sie optimale Konnektivität. Ihre Daten sind zu jeder Zeit sicher. Sprechen Sie uns an!

 

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Er stellt aber keine rechtliche Beratung dar. Für eine rechtsverbindliche Einschätzung muss ein Jurist konsultiert werden.

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